Laut dem Erlösevidenz-Gesetz ist der Verkäufer verpflichtet, einem Kunden/Käufer eine Rechnung auszustellen.

Gleichzeitig ist er verpflichtet, die Erlöse beim Steuerverwalter online zu erfassen, im Falle von technischen Schwierigkeiten spätestens innerhalb von 48 Stunden.